Erziehungsvereinbarungen (S. 108 – 110) zwischen Eltern und Erzieher/innen
der Kindertagesstätte St. Franziskus, Weyhers,
auf der Grundlage des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans
(die Seitenangaben beziehen sich auf den Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan von 0 – 10 Jahren)
Vorwort:
Die Erzieher/innen der Kindertageseinrichtung St. Franziskus möchten den Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag kompetent und engagiert umsetzen. Als Richtschnur dient der Bildungs- und Erziehungsplan des Landes Hessen (S. 41+43, S. 57-59).
Wir sehen es als unsere Aufgabe an, den Grundstein dafür zu legen, dass die uns anvertrauten Kinder den Anforderungen ihres Lebens gewachsen sind (S. 64+65).
Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Wertevermittlung in Verbindung mit der Personal- und Sozialkompetenz auch auf der Basis unseres christlichen Glaubens (S. 79-87).
Das Kind und seine Rechte, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben sind, stehen im Mittelpunkt. Dazu gehört insbesondere die Gleichbehandlung aller Kinder, unabhängig von ihrer Herkunft und Religion sowie die Beachtung der individuellen Persönlichkeit und der individuellen Entwicklung (des individuellen Förderbedarfs) (S. 45-55).
Zum Erreichen dieser Ziele streben wir eine Erziehungspartnerschaft an, die durch ein offenes und vertrauensvolles Verhältnis zwischen Erzieher/innen und Eltern geprägt ist (S. 108-110).
Diese gemeinsamen Ziele werden als „Erziehungsvereinbarungen“ schriftlich formuliert, um die gemeinsame Verantwortung zu dokumentieren und allen Beteiligten Verlässlichkeit zu geben.
Eltern:
Erzieher*innen: